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Ergänzung 03.04.2022

seit 03.04.2022 gilt gem 16. BayIfSMt:

Es gibt keine Zugangsbeschränkungen mehr für Sportstätten.
Die Anwendung der allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wird weiterhin empfohlen.

Das bisherige Formular ist daher hinfällig und muss daher nicht mehr ausgefüllt werden.

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